Wie erhält man das Internationale ENPP - Qualitätssignum?   Das ENPP-Signum für Psychobiographische Pflegequalität wird auf offiziellen Antrag an Institutionen (auch einzelne Stationen) vergeben, wenn die dort vorherrschende Pflegequalität nachgewiesenermaßen den Qualitätsmaßstäben des psychobio-graphischen Pflegemodells nach Böhm entspricht. Der Antrag auf Zertifizierung wird bei der ENPP-Böhm GmbH, eingereicht, welche die Zertifizierungsprozedur veranlasst. Bevor dieses geschehen kann, muss die entsprechende Institution nachweisen: dass mindestens 80% des beschäftigten Pflegepersonals den ENPP- Grundkurs erfolgreich absolviert haben, dass die pflegerisch aktiven Führungskräfte (z.B. Pflegedienstleitungen, Stationsleitung) den ENPP-Grundkurs absolviert haben, dass das administrative Führungspersonal (z.B. die Heimleitung) und die Mitarbeiter anderer pflegefremder Abteilungen über die grundlegenden fachlichen und ideologischen Aussagen der psychobiographischen Pflegetheorie informiert sind. Prinzipiell kann die Zertifizierungsprozedur auch als eine Art Entwicklungsprojekt verstanden werden, welches die konsequente praktische Umsetzung der psychobiographischen Theorie in der Institution zum Gegenstand hat. Die nachfolgenden Bedingungen stellen daher nur eine Mindestanforderung dar. Es ist durchaus denkbar, dass eine Institution wesentlich mehr Praxisberatung in Anspruch nehmen möchte, als hier gefordert wird. Eine derartige Praxisberatung kann natürlich auch dann stattfinden, ohne dass eine Zertifizierungsabsicht seitens der Institution besteht.
Das Zertifizierungsaudit Das Zertifizierungsaudit ist kostenpflichtig und umfasst, je nach Größe des Bereichs, in der Regel ein bis zwei volle Tage. Die Prüfung sieht wie folgt aus: Es wird zur systematischen Erfassung des Ist-Zustandes vorgenommen. Die Beurteilung möchte nicht etwa nur eine "Gesamtnote" vergeben, sondern ein detailliertes und differenziertes Feedback-Instrument sein. Die jeweilige Institution soll ein genaues Bild vom erreichten Leistungsstand haben. Die Endbeurteilung umfasst  die übergeordneten Bereiche: Psychobiographische Milieugestaltung im öffentlichen, halböffentlichen und privaten institutionellen Wohnbereich, Innerinstitutionelle Umsetzung des Psychobiographischen Normalitätsprinzips in Pflege, Betreuung und Animation usw., Rehabilitative Hausideologie (Autonomieförderung, "Leben" zulassen, Toleranz gegenüber Verhaltensstörungen zeigen, usw.), Psychobiographische Pflegeplanung und -qualität Stufe I (überprüft wird, ob eine professionelle Pflegeplanung nach Böhm auf Grundkursniveau vorliegt), Psychobiographische Pflegeplanung und -qualität Stufe II (überprüft wird, ob eine professionelle Pflegeplanung nach Böhm auf Aufbaukursniveau vorliegt). Zur Beurteilung dieser Bereiche wird eine Prozentskala benutzt. Das Gütesiegel kann nur dann vergeben werden, wenn in allen ersten vier Bereichen jeweils ein Minimum von wenigstens 51 Prozentpunkten erreicht wird. Optisch wird die erreichte Qualität auf dem Zertifikat für alle fünf Beurteilungen mit folgendem Sternesystem wiedergegeben:
Die Detailbeurteilung erscheint auf dem Zertifizierungsdokument. Diese Endbeurteilung stellt eine Beurteilung der bisher erreichten Psychobiographischen Pflegequalität im Vergleich zur maximal möglichen dar. Die Beurteilung soll dem Team die vorhandenen Pflegequalität deutlich machen. Sollte die Überprüfung erfolgreich verlaufen, erhält die j eweilige Institution eine detaillierte und nach mehreren Aspekten differenzierte Beurteilung (siehe oben), sowie das ENPP-Qualitätssignum für Psychobiographische Pflegequalität. Das Signum kann nur dann vergeben werden, wenn mindestens die ersten vier Bereiche eine ausreichende Beurteilung (mindestens 51%, ein Stern) aufweisen. Im gegenteiligen Fall wird eine weitere (kostenpflichtige) Überprüfung mit den noch aktuellen fachlichen Auflagen terminiert. Die bereits zertifizierte Institution kann jederzeit eine kostenpflichtige Neueinschätzung der aktuellen "psychobiographischen Pflegequalität" anfordern. Dies wird immer dann anstehen, wenn deutliche Verbesserungen in den oben genannten Bereichen erfolgt sind und die jeweilige Institution darüber ein offizielles Dokument haben möchte. Spätestens jedoch nach zwei J ahren im Rahmen einer Rezertifizierung.
Aufgaben und Pflichten einer zertifizierten Institution Im Regelfall kann man ohnehin davon ausgehen, dass eine Institution, die derart viel Geld in die Fortbildung ihrer MitarbeiterInnen investiert, auch ein ernsthaftes Interesse an der Qualitätssicherung hat. Insofern sind die folgenden Aufgaben und Pflichten nur die logische Konsequenz des Anspruchs auf eine hohe psychobiographische Pflegequalität. Die per ENPP-Qualitätssignum zertifizierte Institution verpflichtet sich vertraglich, die folgenden Aufgaben und Pflichten zu erfüllen: Nach bestem Wissen und Gewissen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der erreichten psychobiographischen Pflegequalität zu sorgen. Dazu gehört natürlich vor allen Dingen die fachliche Begleitung und Unterstützung von bereits geschulten MitarbeiterInnen, sowie die konsequente Nachschulung von neuen MitarbeiterInnen in Inhouseveranstaltungen oder überregionalen ENPP-Kursen. In Absprache mit der ENPP-Böhm GmbH eine gewisse Anzahl von Hospitationsmöglichkeiten für AbsolventInnen der Grund- und Aufbaukurse zur Verfügung zu stellen. Im Sinne der Vermeidung eines unangemessenen Fortbildungstourismus werden die dabei entstehenden Kosten von den PraktikantInnen selbst getragen. In Absprache mit der ENPP-Böhm GmbH eine gewisse Anzahl von interessierten Besuchergruppen zu empfangen. Auch gilt das Prinzip: Entstehende Kosten (z.B. Personalfreistellung) sollten den BesucherInnen verrechnet werden. Diese Regelung wird dann wichtig, wenn die zertifizierte Institution einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht. Die ENPP-Tafel und das Beurteilungszertifikat in der Institution an einem sichtbaren Platz anzubringen und rechtzeitig eine Aktualisierung bei der zuständigen ENPP-Böhm GmbH zu beantragen. Die ENPP-Tafel an die ENPP-Böhm GmbH zurückzugeben, falls das Qualitätssignum aufgrund einer unzureichenden psychobiographischen Pflegequalität zurückgegeben werden muss. Die Kosten für die Tafel werden nicht zurückerstattet. Bei Beschwerden ist Mitarbeitern der ENPP-Böhm GmbH Zutritt zu gewähren zwecks unangemeldeter, anlassbezogener Prüfung.
Entzug des ENPP - Qualitätssignums Die ENPP-Böhm GmbH kann und muss einen Entzug des Qualitätssignums veranlassen, wenn die Beurteilung des ENPP-Praxisberaters auf eine Verschlechterung der Psychobiographischen Pflegequalität hinweist. Dieser Fall tritt ein, wenn die entsprechende Institution trotz detaillierter Beurteilung und spezifischen Auflagen über längere Zeit keine erkennbaren oder ausreichenden Fortschritte macht.
Geschäftsbedingungen Die Zertifizierungsprozedur ist prinzipiell eine Tätigkeit der ENPP-Böhm GmbH, bzw. der entsendeten ENPP-Praxisberaterin.